Einsicht ins Transparenzregister an strengere Bedingungen knüpfen
Studie: Berechtigtes Interesse muss nachgewiesen werden
Nach einem Gutachten der Stiftung Familienunternehmen und Politik sollten künftig höhere Anforderungen an eine Einsichtnahme in die Daten des Transparenzregisters gelten. „Die EU-Mitgliedstaaten dürfen ohne Nachweis des berechtigten Interesses die Einsichtnahme nicht gestatten“, heißt es in dem Gutachten der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ralf P. Schenke und Prof. Dr. Christoph Teichmann (beide Universität Würzburg). Ähnlich wie bei der Einsicht ins Grundbuch sollten dafür die Voraussetzungen vorliegen.