• 04/03/2023

    Einsicht ins Transparenzregister an strengere Bedingungen knüpfen

    Studie: Berechtigtes Interesse muss nachgewiesen werden

    Nach einem Gutachten der Stiftung Familienunternehmen und Politik sollten künftig höhere Anforderungen an eine Einsichtnahme in die Daten des Transparenzregisters gelten. „Die EU-Mitgliedstaaten dürfen ohne Nachweis des berechtigten Interesses die Einsichtnahme nicht gestatten“, heißt es in dem Gutachten der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ralf P. Schenke und Prof. Dr. Christoph Teichmann (beide Universität Würzburg). Ähnlich wie bei der Einsicht ins Grundbuch sollten dafür die Voraussetzungen vorliegen.

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Einsicht ins Transparenzregister an strengere Bedingungen knüpfen

Weitere Informationen
Pressemeldung „Einsicht ins Transparenzregister an strengere Bedingungen knüpfen – Studie: Berechtigtes Interesse muss nachgewiesen werden“
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Studie „Transparenzregister und Datenschutz – Was folgt aus der EuGH-Entscheidung zum Wegfall desuneingeschränkten Zugangs zum Transparenzregister?“
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