Roland Pichler
Haus des Familienunternehmens
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Die EU plant eine Nachhaltigkeitsberichterstattung, die zu überbordender Bürokratie führen wird. Unsere Stiftung setzt sich für eine pragmatische Lösung ein.
Die Erbschaftsteuer ist immer wieder im Gespräch. Verschiedene Argumente und Behauptungen kursieren in den klassischen und sozialen Medien. Das führt zu Verunsicherung, gerade bei den Familienunternehmen, aber auch in der Verwaltung. Beide haben sich seit 2016 auf die Gesetzesreform eingestellt. Diese Reform war ein politischer Kraftakt. Sie hat den Familienunternehmen, die ja ihre Nachfolge langfristig planen müssen, verlässliche Rahmenbedingungen gegeben, und zwar im Rahmen des verfassungsrechtlich Gebotenen. Gleichzeitig hat sich das Steueraufkommen gewaltig erhöht. Gäbe es dennoch Argumente, die eine erneute Veränderung rechtfertigen würden? Die nachfolgende Gegenüberstellung möchte diese Debatte beleuchten und mit sachlichen Argumenten unterfüttern.
Mit dem Entwurf zum 4. Corona-Steuerhilfegesetz hat das Bundesfinanzministerium Vorschläge zur Bewältigung der Corona-Folgen vorgelegt. Große Familienunternehmen aus Handel und Gastronomie möchten ihren Mitarbeitern wegen der pandemiebedingten Belastungen eine Corona-Prämie bezahlen. Sie regen höhere Grenzen für die Steuerfreiheit an.
Die EU plant neue Berichtspflichten für Nachhaltigkeit. Für die Familienunternehmen kommt es aber darauf an, ihr Kapital für Investitionen in den Klimaschutz einzusetzen – und nicht für unnötige Bürokratie. Dafür setzt sich die Stiftung Familienunternehmen und Politik in Brüssel ein.
Aus Sicht der Familienunternehmen ist erfreulich, dass der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP keine Steuererhöhungen enthält. Hoffnung macht auch die geplante Beschleunigung der Planungsverfahren. Im Arbeitsrecht könnten dagegen Verschlechterungen drohen.
Die Wiedereinführung der Vermögensteuer ist das falsche Signal
In Deutschland ist im vergangenen Jahrzehnt ein großer Reformstau entstanden. Es braucht nun einen Aufholprozess.
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