Neues zum Transparenzregister: Der Europäische Gerichtshof spricht Klartext!
Gastbeitrag Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Mit seinem Urteil stoppt der Europäische Gerichtshof die öffentliche Einsehbarkeit der Transparenzregister. Es war nämlich vorgesehen, dass teils sensible Informationen über die wirtschaftlichen Unternehmenseigentümer in allen Fällen für alle Mitglieder der Öffentlichkeit zugänglich sind. Das ist ein unverhältnismäßig tiefer Eingriff in die Grundrechte der Unternehmer, urteilt das EuGH. Stiftungsvorstand Prof. Rainer Kirchdörfer fasst das Wichtigste in seinem Editorial für die „Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht“ (NZG) zusammen.