• 04/17/2023

    Bürokratieabbau: Vorschläge der Familienunternehmen zur Entlastung der Wirtschaft

    Deutschland ist bei der Regulierung weiter zurückgefallen. Umsteuern ist notwendig. Unsere Stiftung unterbreitet der Bundesregierung Vorschläge für ein Bürokratieentlastungsgesetz.

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1. Familienunternehmen-Test als Frühwarnsystem einführen

  • Um die Gesetze und Regelungen besser auf die Wirtschaftsakteure zuzuschneiden, ist die korrekte Abschätzung der Auswirkungen neuer Gesetze unverzichtbar. Der bestehende KMU-Test muss dazu um einen Familienunternehmen-Test ergänzt werden. So wäre im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) schon frühzeitig aufgefallen, dass das Verbot des Wechsels vom Vorstand in den Aufsichtsrat bei börsennotierten Familienunternehmen nicht begründbar ist: Warum soll ein Vorstand, der zugleich Mehrheitsgesellschafter des Familienunternehmens ist, nicht in das Kontrollgremium „seines“ Unternehmens einziehen dürfen? Von einem solchen Familienunternehmen-Test profitiert die gesamte deutsche Wirtschaft.

2. Transparenzregister nur für Berechtigte öffnen - Sicherheitsrisiken verringern

  • Die Bundesregierung sollte auf nationaler Ebene verstärkt das Einmaligkeitsprinzip anwenden. Durch einen automatisierten Datenaustausch zwischen den Registern kann sie den administrativen Aufwand für die Unternehmen erheblich verringern. Das zentrale Register für Unternehmensdaten sollte vorangetrieben werden.
  • Insbesondere Unternehmen mit – oft über Generationen gewachsenen – differenzierten Beteiligungsstrukturen stehen regelmäßig vor erheblichem administrativem Aufwand, um den Registeranforderungen gerecht zu werden. Für das deutsche Transparenzregister müssen nutzerfreundliche digitale Lösungen gefunden werden.
  • Die Bundesregierung sollte sich bei den Verhandlungen in der EU zum Anti-Geldwäsche-Paket dafür einsetzen, dass es nicht zu einer weiteren Verschärfung kommt. Die pauschale Anti-Geldwäsche-Regulierung belastet die rechtstreuen Unternehmen mit erheblichen bürokratischen Belastungen, während Kriminelle davon kaum Einschränkungen zu befürchten haben - denn wer meldet schon eine öffentlich nicht bekannte Treuhandstruktur, die der Geldwäsche dient und auch steuerlich nicht transparent gemacht wird?
  • Der ungefilterte Zugang der Öffentlichkeit zu personenbezogenen Daten eingeschränkt und die behördliche Geldwäschebekämpfung gestärkt wird.
  • Es sollte eine lebensnahe Definition des „berechtigten Interesses“ gefunden werden – wie vom EuGH verordnet. Diese darf nicht mit dem Zugang der breiten Öffentlichkeit zu persönlichen Daten vereinbar sein.
  • Auch Missbrauchsrisiken müssen im Sinne der EuGH-Rechtsprechung nachhaltig verringert werden. Auf diese Weise kann der administrative Aufwand, den Unternehmen zur Abwehr krimineller Handlungen, die auf Basis der frei zugänglichen Registerdaten begangen werden, haben, erheblich verringert werden.

3. Überbordende Lieferketten-Pflichten im EU-Binnenmarkt verhindern

  • Die Bundesregierung sollte sich für eine Geringfügigkeitsschwelle einsetzen. Eine Schwelle von 50.000 Euro Jahresumsatz, die Unternehmen von den Pflichten befreit, könnte für enorme administrative Entlastung sorgen. Schließlich haben die Unternehmen mit vielen Zulieferern häufig nur ein vergleichsweise geringes Einkaufsvolumen.
  • Bei der europäischen Regulierung sollten Regelungen für „unproblematische“ Herkunftsländer gefunden werden. Hier könnte man sich am kommenden Gesetz zum globalen Entwaldungsschutz orientieren. Es ist unangemessen, dass die Unternehmen für Zulieferer aus der EU denselben Prüfaufwand betreiben sollen wie für Anbieter aus Drittstaaten. Für die EU und viele Industrieländer gelten bereits strenge Normen, hier könnten Ausnahmen für „sichere Staaten“ erhebliche Entlastungen schaffen.
  • Es fehlt im deutschen Lieferkettengesetz eine Konzernklausel. Töchter, die über die Zurechnung zur Konzernmutter erfasst sind, sollten von den massiven Berichtspflichten befreit werden. Dadurch ließen sich Doppelerfassung und erheblicher bürokratischer Mehraufwand vermeiden. Über die Implementierung des EU-Lieferkettengesetzes könnte dieser entlastende Aspekt ins deutsche Recht einfließen.
  • Eine zivilrechtliche Haftung bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten ist in der geplanten EU-Richtlinie zu vermeiden. Jedenfalls sollte die EU-Regelung eine Möglichkeit des Haftungsausschlusses bei Fahrlässigkeit vorsehen, etwa durch Zertifikate Dritter („Safe Harbour Regelung“).

4. Keine Anzeigepflicht für Steuergestaltungen

  • Auf die Einführung einer Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen sollte verzichtet werden.
  • Es sollte auf der EU-Ebene darauf hingewirkt werden, die Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen zu verringern oder vollständig abzuschaffen.

5. Schnellere Betriebsprüfungen

  • Betriebsprüfungen sollten über das jüngst beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts hinaus weiter beschleunigt und zeitnäher durchgeführt werden.

6. Schnellere Entscheidung über Erteilung verbindlicher Auskünfte

  • Zur Beschleunigung solcher verbindlichen Auskünfte sollte die Vorschrift in eine Muss-Vorschrift umgewandelt werden („…ist innerhalb von sechs Monaten zu entscheiden…“).

7. Beschleunigung von Verständigungsverfahren und Vorabverständigungen

8. Senkung der Grenze der Niedrigbesteuerung im Außensteuergesetz

9. Unternehmen an der Belastungsgrenze – Stopp für neue Pflichten

10. „One in, one out”-Regel

11. A1-Bescheinigungen digitalisieren

12. Befreiungen für Entsenderichtlinie

13. Nachhaltigkeitsberichterstattung auf wesentliche Punkte begrenzen