„One in, one out“ sollte eigentlich das neue Leitprinzip der Europäischen Kommission sein. Doch hält sich Brüssel offenbar nicht an die eigenen Leitplanken: Allein 2022 wurden mehr als 2.000 neue Rechtsakte angenommen. Dem steht der Wegfall von 534 entgegen. Überbordende Bürokratie verursacht nicht nur Kosten, sondern bindet Kapazitäten für Innovation und Entwicklung, schreibt Stiftungsvorstand Prof. Rainer Kirchdörfer in seinem Gastbeitrag im Handelsblatt.
Mit seinem Urteil stoppt der Europäische Gerichtshof die öffentliche Einsehbarkeit der Transparenzregister. Es war nämlich vorgesehen, dass teils sensible Informationen über die wirtschaftlichen Unternehmenseigentümer in allen Fällen für alle Mitglieder der Öffentlichkeit zugänglich sind. Das ist ein unverhältnismäßig tiefer Eingriff in die Grundrechte der Unternehmer, urteilt das EuGH. Stiftungsvorstand Prof. Rainer Kirchdörfer fasst das Wichtigste in seinem Editorial für die „Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht“ (NZG) zusammen.
Die „Stiftung Familienunternehmen und Politik“ ist Ansprechpartner für die Politik in wirtschaftspolitischen, rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen mit Bezug zu Familienunternehmen.
mehrDas „Haus des Familienunternehmens“ ist ein Ort der Begegnung und des Austauschs von Politik, Wissenschaft sowie Vertretern von Familienunternehmen.
mehrIn den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber eine Reihe von gesetzlichen Regelungen verabschiedet, die Unternehmen und ihre Gesellschafter zur Veröffentlichung bislang vertraulicher Informationen zwingen. Viele dieser Regelungen haben ihren Ursprung in der Europäischen Union.
Die CSR-Richtlinie enthält nach unserer Analyse 1500 bis 2000 Berichtspunkte. Familienunternehmen können diese Vielzahl von Anforderungen kaum noch handhaben. Diese Regulierungsdichte stellt im internationalen Wettbewerb einen erheblichen Standortnachteil dar.
Die EU plant eine Nachhaltigkeitsberichterstattung, die zu überbordender Bürokratie führen wird. Unsere Stiftung setzt sich für eine pragmatische Lösung ein.
Die Erbschaftsteuer ist immer wieder im Gespräch. Verschiedene Argumente und Behauptungen kursieren in den klassischen und sozialen Medien. Das führt zu Verunsicherung, gerade bei den Familienunternehmen, aber auch in der Verwaltung. Beide haben sich seit 2016 auf die Gesetzesreform eingestellt. Diese Reform war ein politischer Kraftakt. Sie hat den Familienunternehmen, die ja ihre Nachfolge langfristig planen müssen, verlässliche Rahmenbedingungen gegeben, und zwar im Rahmen des verfassungsrechtlich Gebotenen. Gleichzeitig hat sich das Steueraufkommen gewaltig erhöht. Gäbe es dennoch Argumente, die eine erneute Veränderung rechtfertigen würden? Die nachfolgende Gegenüberstellung möchte diese Debatte beleuchten und mit sachlichen Argumenten unterfüttern.