• 03/03/2022

    CSRD – unverhältnismäßige Bürokratielasten vermeiden, Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von Familienunternehmen stärken!

    Die neue „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) der EU-Kommission ist inkraft getreten. Damit unterliegen mehr Unternehmen als bisher einer Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht, deren Erfüllung deutlich voluminöser und detaillierter ist als je zuvor.

Zurück

1. Inkrafttreten der CSRD und nötige Umsetzung auf Bundesebene

2. Betroffenheit von Familienunternehmen

3. Komplexe Berichterstattungspflichten dürfen Familienunternehmen nicht überfordern

4. Fazit

Quellen