Roland Pichler
Haus des Familienunternehmens
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E-Mail: pichler(at)familienunternehmen-politik.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 16. Januar 2026 fand im Deutschen Bundestag die erste Lesung zum Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) statt. Der Regierungsentwurf bleibt weit hinter dem zurück, was die Wirtschaft jetzt benötigt: Er sieht lediglich eine Streichung der Berichtspflicht und eine Reduktion der Sanktionen vor. Die umfangreichen Sorgfaltspflichten in Bezug auf globale Lieferketten bleiben ebenso bestehen wie die Pflicht, unternehmerische Anstrengungen kleinteilig zu dokumentieren. Spürbare Entlastungen sind somit nicht zu erwarten.
Unsere Kernforderung ist klar: Das LkSG muss ausgesetzt werden. Gleichzeitig sollten – wie im Koalitionsvertrag zugesagt – die im Dezember 2025 auf EU-Ebene im Rahmen des „Omnibus I“ beschlossenen Änderungen zur Lieferkettenregulierung zügig und in einer bürokratiearmen, vollzugsfreundlichen Form umgesetzt werden. Dieses Versprechen muss jetzt eingelöst werden.
Wird das LkSG nicht ausgesetzt, erwarten wir zumindest, dass der Gesetzgeber den im „Omnibus I“ festgelegten Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) unverzüglich in das Änderungsgesetz übernimmt. Dieser umfasst nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem globalen Nettojahresumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro, während das LkSG umsatzunabhängig bereits für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden gilt. Deutsche Unternehmen, die ab 2029 nicht (mehr) in den europäischen Anwendungsbereich fallen, sollten national nicht länger verpflichtet werden, um unnötige Bürokratie, Wettbewerbsnachteile und Rechtsunsicherheit zu vermeiden.
Deutschland muss seinen nationalen Sonderweg beenden und die laufende LkSG-Novelle gezielt für spürbare Entlastungen nutzen. Diese bis ins Jahr 2029 zu verzögern, kann keine Option sein. Wir appellieren an den Deutschen Bundestag und an die Bundesregierung, die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich umzusetzen.

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