Ist die Erbschaftsteuer ungerecht?

Die Stiftung Familienunternehmen und Politik stellt sich dem Thema mit Argumenten

Die Erbschaftsteuer ist immer wieder im Gespräch. Verschiedene Argumente und Behauptungen kursieren in den klassischen und sozialen Medien. Das führt zu Verunsicherung, gerade bei den Familienunternehmen, aber auch in der Verwaltung. Beide haben sich seit 2016 auf die Gesetzesreform eingestellt. Diese Reform war ein politischer Kraftakt. Sie hat den Familienunternehmen, die ja ihre Nachfolge langfristig planen müssen, verlässliche Rahmenbedingungen gegeben, und zwar im Rahmen des verfassungsrechtlich Gebotenen. Gleichzeitig hat sich das Steueraufkommen gewaltig erhöht. Gäbe es dennoch Argumente, die eine erneute Veränderung rechtfertigen würden? Die nachfolgende Gegenüberstellung möchte diese Debatte beleuchten und mit sachlichen Argumenten unterfüttern.

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These: Die Erben der reichsten Deutschen genießen das Privileg, dass ihnen ohne eigene Anstrengungen Milliardenvermögen steuerfrei übertragen wird. 

Antwort: Die Erbschaftsteuer geht in Familienunternehmen an die Substanz. Das Vermögen ist vor allem betrieblich investiert, das heißt, es liegt in Arbeitsplätzen, Maschinen und Software. Das Vermögen des wohlhabendsten Prozents der Bevölkerung ist zu 56 bis 65 Prozent im Betrieb gebunden (IW 2021). Das produktive Vermögen sichert die Zukunft der Unternehmen und der Arbeitsplätze. Damit wird künftiges Wachstum finanziert. 

These: Die Politik hat sehenden Auges die Verfassung gebrochen, indem sie die Erbschaftsteuerreform 2016 auf Druck der Familienunternehmen in Kraft gesetzt hat.

Antwort: Als Gesetz in Kraft ist nur, was den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Die Verschonung von Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer ist verfassungskonform. Sie ist außerdem zum Schutz unserer Volkswirtschaft notwendig. 

These: Die Familienunternehmen kommen steuerlich in Deutschland ohnehin schon günstig weg. Wir benötigen eine wirksame Erbschaftsteuer, um zu einer angemessenen Besteuerung zu kommen. 

Antwort: Deutschland ist für Familienunternehmen heute schon ein Höchststeuerland. Der Spitzensteuersatz für privates Einkommen einschließlich „Reichensteuer“ und Solidaritätszuschlag liegt bei knapp 47,5 % (mit Kirchensteuer über 50%). Vermögen wird schon bei seiner Entstehung hoch besteuert. 

These: Die großen Familienunternehmen zahlen kaum Erbschaftsteuern. 

Antwort: Die Ausnahmen und Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sind so ausgestaltet, dass sie vor allem kleineren Unternehmen, zum Beispiel Handwerksbetrieben, zugutekommen.

These: In der gegenwärtigen Ausgestaltung ist das Erbschaftsteueraufkommen zu vernachlässigen. 

Antwort: Das ist falsch. Das Aufkommen liegt höher als z.B. die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer oder der Stromsteuer. 

These: Die löchrige Erbschaftsteuer lässt Unternehmerdynastien in Deutschland entstehen und vergrößert die Ungleichheit.  

Antwort: Die großen Familienunternehmen in Deutschland sind über Generationen gewachsen. Sie sind im Schnitt über 100 Jahre alt und sind Garant für Stabilität. Höhere Erbschaftsteuern würden den Bestand dieses einmaligen Unternehmenstypus‘ gefährden. Der Vorteil dieser Unternehmen besteht gerade darin, dass sie unabhängig von Kapitalmärkten und fremden Investoren sind. 

These: Die Privilegien in der Erbschaftsteuer tragen dazu bei, dass die Vermögensungleichheit in Deutschland gestiegen ist. 

Antwort: Die Vermögensungleichheit in Deutschland hat nicht zugenommen, sondern ist seit 2007 konstant. 

These: Im Vergleich zu anderen Industrieländern fällt Deutschland durch eine überdurchschnittlich hohe Vermögensungleichheit auf. 

Antwort: Es stimmt, Deutschland gehört zu den Ländern mit überdurchschnittlicher Vermögensungleichheit. Es ist aber zu berücksichtigen, dass diese Vermögensungleichheit in Sozialstaaten wie den Niederlanden, Dänemark und Österreich noch höher ist. Bei internationalen Vergleichen ist auch zu beachten, dass Vermögen in Form von Renten- und Pensionsansprüchen bei der Messung von Vermögen ausgeklammert ist. Diese Form von Vermögen hat in Deutschland aber eine größere Bedeutung als in anderen Ländern. Die Vermögensungleichheit in Deutschland wird somit überzeichnet. 

These: Jahr für Jahr wird in Deutschland Vermögen in dreistelliger Milliardenhöhe vererbt. Die Erbschaftsteuer zahlen aber nur wenige. 

Antwort: Es stimmt nicht, dass Deutschland für Familienunternehmen steuerlich Vorzugsbedingungen bietet. Das Gegenteil ist der Fall. Im Länderindex Familienunternehmen (2021) rangiert Deutschland bei Steuern auf Platz 20 von 21 Industrieländern (ZEW 2021). Eine höhere Erbschaftsteuerbelastung würde zu einer weiteren Rangverschlechterung führen. Zu bedenken ist auch, dass elf OECD-Länder, darunter Schweden, Norwegen, Österreich, keine Erbschaftsteuer erheben. Die Bedeutung der deutschen Erbschaftsteuer liegt über dem OECD-Durchschnitt. Nur in sieben von 37 OECD-Ländern ist die Bedeutung der Erbschaftsteuer höher als in Deutschland. So ist z.B. in den USA und den Niederlanden der Stellenwert der Erbschaftsteuer geringer (IW 2001). 

These: Die letzte Erbschaftsteuerreform 2016 hat nichts daran geändert, dass große Familienunternehmen bei der Erbschaftsteuer privilegiert sind. 

Antwort: Die Erbschaftsteuerreform 2016 hat zu einer Verschärfung geführt. Das lässt sich auch daran ablesen, dass das Steueraufkommen signifikant steigt. Das Erbschaftsteueraufkommen hat sich seit 2010 (4,4 Milliarden Euro) mehr als verdoppelt: für 2021 beträgt es laut BMF 9,8 Milliarden Euro. Allein der Anstieg von 2020 auf 2021 beträgt rund 14 Prozent. Die Erbschaftsteuerreform wirkt. 

These: Höhere Erbschaftsteuern würden dazu führen, dass der Staat stärker investieren könnte.  

Antwort: Die Familienunternehmen und ihre Investitionen werden gebraucht für den Umbau der deutschen Wirtschaft hin zur Klimaneutralität. Wer jetzt neue Belastungen ankündigt, verunsichert die Unternehmer. Statt Durchstarten erntet man so Zurückhaltung. Im besten Falle würde die Erhöhung der staatlichen Investitionen durch ein Absenken der privaten Investitionen erkauft. Damit wäre niemandem gedient.

Kontakt

Roland Franke

Roland Franke

Leiter Steuer- und Finanzpolitik

Haus des Familienunternehmens

Telefon: +49 (0) 30 / 22 60 529 12
Telefax: +49 (0) 30 / 22 60 529 29

E-Mail: franke(at)familienunternehmen-politik.de