Gute Standortbedingungen für Familienunternehmen schaffen

In Deutschland ist im vergangenen Jahrzehnt ein großer Reformstau entstanden. Hier und da wurden zwar Reparaturarbeiten eingeleitet, doch unser Land ist in puncto Wettbewerbsfähigkeit zurückgefallen. Der „Länderindex“ der Stiftung Familienunternehmen untersucht seit 2006 regelmäßig die Standortbedingungen in Industrieländern. Seit 2006 ist Deutschland um fünf Plätze zurückgefallen: Wir stehen heute auf Platz 17 von 21 untersuchten Industriestaaten. Kein anderer untersuchter Standort hat sich schlechter entwickelt. Alle Anstrengungen müssen sich nun darauf richten, einen nachhaltigen Aufholprozess einzuleiten. 

Krisenresilienz der Unternehmen erhöhen

Die Pandemie hat die Familienunternehmen in einer nie dagewesenen Weise gefordert. Oft hielten die Unternehmen nur durch, weil die Eigentümer gebundene Rücklagen auflösten oder Kapital aus dem Privatvermögen zuschossen und so den Betrieb am Laufen hielten. Nach der Krise sollte die Steigerung der Widerstandsfähigkeit wichtiges Ziel der Politik sein. Staat und Unternehmen müssen sich so ausrichten, dass sie für künftige Krisen gerüstet sind. Die klimafreundliche Transformation gelingt nur mit robusten und widerstandsfähigen Unternehmen. Zur Steigerung der Resilienz sind diese beiden Schritte vordringlich: 90 Prozent der Familienunternehmen halten den Ausbau der digitalen Infrastruktur für eine der wichtigsten Aufgaben. Das ist das Ergebnis einer Befragung von 2500 Unternehmen durch das ifo Institut für den Jahresmonitor der Stiftung Familienunternehmen. Als zweitwichtigste Priorität nennen die Unternehmen die Förderung der Rücklagen- und Eigenkapitalbildung durch steuerliche Maßnahmen. Eine hohe Eigenkapitalquote und eine niedrige Verschuldungsquote der Unternehmen verringern die Abhängigkeit von externen Kapitalgebern und machen sie weniger krisenanfällig.  

Vorfahrt für Arbeitsplätze – Familienunternehmen stärken

Familienunternehmen machen 90 Prozent aller Unternehmen aus und beschäftigen 60 Prozent der Mitarbeiter in der Privatwirtschaft. Die dynamische Beschäftigungsentwicklung des vergangenen Jahrzehnts geht in erster Linie auf Familienunternehmen zurück. Ihre Rolle als wichtiger Arbeitgeber macht ein Vergleich mit den Dax-Konzernen in Streubesitz deutlich: Die 500 größten Familienunternehmen haben in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der Arbeitsplätze im Inland um knapp ein Viertel auf rund 2,54 Millionen ausgebaut. Die Dax-Unternehmen, die keine Familienunternehmen sind, konnten ihre Beschäftigung in Deutschland nur um vier Prozent auf 1,55 Millionen steigern. Familienunternehmen stabilisieren die Volkswirtschaft, insbesondere auch den ländlichen Raum. Viele Familienunternehmen in Deutschland finden sich weniger in den urbanen Zentren des Landes als vielmehr in den ländlichen Räumen. Sie sind damit ein entscheidender Faktor für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Familienunternehmen können diese Leistungen nur erbringen, wenn sie wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen vorfinden. Um dies zu erreichen, schlägt die Stiftung Familienunternehmen weitere Maßnahmen vor.   

Bürokratie abbauen: Kein Generalverdacht gegen Unternehmen

In den vergangenen Jahren hat das Misstrauen gegenüber unternehmerischem Handeln zugenommen. Das ist allenfalls dort angebracht, wo sich häufende Fehlentwicklungen zu verzeichnen sind. Es ist aber sachlich nicht gerechtfertigt, aus einzelnen Verstößen auf eine zu Regelbrüchen neigende Wirtschaft zu schließen. Es ist falsch, alle Unternehmen in Deutschland einem Generalverdacht auszusetzen. Dies geschieht durch immer neue Vorschriften, Rechenschaftspflichten und Auflagen. Unter einem Übermaß an Bürokratie leiden in erster Linie Familienunternehmen. Deutschland ist laut Länderindex Familienunternehmen auch bei der Regulierung ins Mittelfeld abgerutscht. Dies ist insbesondere für Familienunternehmen von Nachteil. Denn Familienunternehmen weisen schnelle Entscheidungswege auf. Je stärker sie durch bürokratische Verpflichtungen eingeschränkt sind, desto weniger können sie ihre Vorteile ausspielen.

Bürokratievermeidung und -abbau sollten in der nächsten Bundesregierung Kernaufgaben werden. Es ist nicht damit getan, einzelne Regelungen zu überdenken. Wir benötigen einen Abbau von Komplexität. Erfolgreicher Bürokratieabbau besteht darin, neue und überflüssige Regelungen gar nicht erst entstehen zu lassen. Notwendig ist ein echtes Belastungsmoratorium. Dazu gehört, auf unverhältnismäßige und überflüssige Vorhaben zu verzichten. Folgende Vorhaben, die in der Diskussion sind, sollten auf den Prüfstand gestellt werden:

  • Sorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz): Es ist nicht zielführend, wenn Deutschland mit Einzelregelungen vorprescht, die zu neuem Bürokratieaufwand führen. Eine ähnliche Schieflage ist mit einer EU-Regelung zu erwarten. Globalisierung muss mit globalen Standards gestaltet werden. 
  • Verbandssanktionengesetz: Die bisherigen gesetzlichen Regeln und deren Anwendung gegen Fehlverhalten von Unternehmen reichen völlig aus. Die Schaffung immer neuer Kontrollebenen führt nicht zu mehr Sicherheit, sondern vor allem zu mehr Bürokratie. 
  • Transparenzregister: Unternehmen müssen Daten in der Praxis an mehreren Stellen hinterlegen, was zu überbordender Bürokratie führt. Es reicht aus, wenn Unternehmensdaten in einem Verzeichnis wie z. B. dem Handelsregister hinterlegt sind. Die Schaffung neuer Register sollte zurückgenommen werden. 
  • Veröffentlichungspflichten für sensible Geschäftsdaten: Schon heute tauschen die Finanzbehörden Geschäfts- und Gewinndaten großer Unternehmen auf Basis der OECD-Regeln aus. Die Finanzbehörden kennen somit die Gewinn- und Steuerzahlungen von Unternehmen. Es geht zu Lasten der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, wenn große Familienunternehmen vertrauliche Geschäftsdaten ins Internet stellen sollen, wie dies das public Country-by-Country Reporting vorsieht. Damit erhalten Wettbewerber tiefen Einblick in interne Geschäftsstrategien. Die EU sollte diese Initiative stoppen.  

Die Familienunternehmen leiden nicht nur unter der Vielzahl neuer bürokratischer Lasten. Sie leiden insbesondere darunter, dass dem Gesetzgeber nur in wenigen Fällen bewusst ist, dass es die Struktur des Familienunternehmens ist, die zu einer besonderen Betroffenheit führt. Exemplarisch dafür steht die Karenzzeit beim Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat bei börsennotierten Familienunternehmen (§ 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AktG), die mit den Bedürfnissen von Familienunternehmen unvereinbar ist oder die Vielzahl an Publizitätspflichten, sei es im Zusammenhang mit dem für jedermann einsehbaren Transparenzregister oder der Pflicht zur Offenlegung des Einzel- und Konzernabschlusses. Die Kombination aus letztgenannten erlaubt es sogar, die Einkommensverhältnisse und Wohnsitze der Gesellschafter zu ermitteln, ein unter Sicherheitsaspekten untragbarer Zustand. 

Diese Sonderbelastungen wären sichtbar geworden, wenn die Ministerien bei der Erstellung neuer Gesetze einen Familienunternehmen-Test, ähnlich dem KMU-Test, vorgenommen hätten. Prof. Dr. Mathias Habersack von der Ludwig-Maximilians-Universität München hat einen solchen Test skizziert. Dieser Test sollte bei neuen Gesetzesvorhaben auf nationaler und EU-Ebene angewendet werden.

Auf wachstumsfreundliche Finanzpolitik setzen

Nach der Finanzkrise 2008 ist es gelungen, den Staatshaushalt ohne größere Steuererhöhungen (Ausnahme Luftverkehrsabgabe) zu sanieren. Dies gelang durch eine wachstumsfreundliche und verlässliche Finanzpolitik. Das Steueraufkommen des Gesamtstaats ist so von 524 Milliarden Euro (2009) auf 799 Milliarden Euro (2019) gestiegen. Für die Zeit nach der Pandemie ist eine auf mehrere Jahre angelegte, wachstumsfreundliche Finanz- und Wirtschaftspolitik der beste Weg, um die Schuldenbremse in absehbarer Zeit wieder einhalten zu können. Dieser Kurs ist realistisch, denn die deutsche Staatsschuldenquote lag nach der Finanzkrise mit 82 Prozent vom BIP höher als 2021 (Prognose: 70 Prozent).  

Wettbewerbsfähiges Steuersystem schaffen

Abgeschlagen ist Deutschland in der Steuerpolitik. Im Bereich Steuern erzielt Deutschland die schlechtesten Werte und liegt laut Länderindex Familienunternehmen mit Rang 20 auf dem vorletzten Platz. Während wichtige Industriestaaten ihre Unternehmenssteuern gesenkt haben, hat Deutschland seit der Unternehmenssteuerreform 2008 an vielen Punkten Steuerverschärfungen eingeführt. Um hier wettbewerbsfähig zu werden, sollten die Unternehmenssteuern auf 25 Prozent sinken. Daran ändern auch die Ankündigungen der britischen und der US-Regierung nichts, ihre Unternehmenssteuern erhöhen zu wollen. Selbst mit den geplanten Erhöhungen lägen die Steuersätze in diesen Ländern weiterhin unter dem deutschen Niveau. Großbritannien hat etwa angekündigt, die Unternehmensgewinnsteuer von 19 auf 25 Prozent anzuheben. Das zeigt, dass in Deutschland unverändert Handlungsbedarf besteht.

Steuererhöhungen würden neue Investitionen und Arbeitsplätze erschweren. Die Familienunternehmen leisten heute schon einen hohen Beitrag für das Gemeinwesen. Die Bedeutung der Unternehmenssteuern hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Im Jahr 2009 wurden noch knapp 91 Milliarden Euro an Unternehmenssteuern entrichtet. Der Wert wuchs dank des starken Wirtschaftswachstums bis 2017 auf rund 170 Milliarden Euro an. Auf Familienunternehmen entfiel knapp die Hälfte des gesamten Unternehmenssteueraufkommens in Deutschland. Insgesamt stieg auch der Anteil der Unternehmenssteuern am Gesamtsteueraufkommen von 16 auf 23 Prozent. Das zeigt: Familienunternehmen kommen ihrer Verantwortung für die Gesellschaft nach.

Keine Investitionsbremse: Auf Vermögensteuer verzichten

Mit der von manchen Parteien geforderten Wiedereinführung der Vermögensteuer würde Deutschland einen Pfad beschreiten, den andere Länder längst verlassen haben. Die Vermögensteuer ist international ein Auslaufmodell. In den vergangenen drei Jahrzehnten haben zahlreiche Länder, die bis dahin eine Vermögensteuer erhoben hatten, die Besteuerung des Nettovermögens abgeschafft (zum Beispiel Österreich, Dänemark, Italien, Niederlande, Schweden). Abgesehen von Spanien hat im vergangenen Jahrzehnt kein bedeutendes Industrieland die Vermögensteuer neu eingeführt. 

In Frankreich verschärfte der sozialistische Präsident Hollande 2012 die Vermögensbesteuerung. In der Folge verlagerten zahlreiche Vermögende ihren Wohnsitz ins Ausland. Präsident Macron nahm 2017 diese Regelung zu großen Teilen zurück und wandelte die Vermögensteuer in eine Immobiliensteuer mit weit geringerem Aufkommen um. So sollte das Land für Leistungsträger wieder attraktiver werden.

Nach der Übersicht aus dem „Länderindex Familienunternehmen“ (2021) unterliegen juristische Person im Schweizer Kanton Zürich, in Frankreich, Japan und in Kalifornien einer Vermögensteuer. Untersucht wurden 21 Industrieländer. Hinzugerechnet werden muss auch Spanien, wo seit der Finanzkrise die Vermögensteuer für natürliche Personen erhoben wird. In den Ländern, die die Vermögensteuer abgeschafft haben, war das Steueraufkommen von untergeordneter Bedeutung. In Deutschland und Österreich lag es im Jahr der letztmaligen Erhebung (D 1996; A 1993) bei etwa einem Prozent des Gesamtsteueraufkommens. Weil zu erwarten ist, dass vor allem Betriebsvermögen belastet würde, wären Familienunternehmen die Hauptbetroffenen.

Die Einführung der Vermögensteuer würde zu einer drastischen Steuererhöhung führen. Die SPD legte 2013 einen detaillierten Gesetzentwurf zur Einführung einer Vermögensteuer vor (Satz: 1 %, Freibetrag 2 Mio. Euro). Er enthält konkrete Aussagen zu den zu erwartenden Belastungen: „Eine laufende Vermögensbesteuerung von 1 Prozent auf die tatsächlichen Marktwerte entspricht bei einer Rendite von drei Prozent einer zusätzlichen Belastung der Erträge von 33 Prozent.“ Dies zeigt: Die Einführung der Vermögensteuer käme einer massiven Steuererhöhung gleich. Um die schädlichen Auswirkungen zu verringern, wird zwar die Verschonung von Betriebsvermögen immer wieder ins Feld geführt, glaubwürdige Konzepte gibt es hierfür bislang jedoch nicht.

Die Vermögensteuer darf nicht isoliert betrachtet werden, da ein enger Zusammenhang zu den existierenden Steuern auf Vermögenserträge in Form der Einkommensteuer (Abgeltungsteuer) sowie der Erbschaftsteuer besteht. Das Bundesverfassungsgericht hat eine über die Vermögenserträge hinausgehende Besteuerung der Vermögenssubstanz für nicht zulässig erklärt. Eine Steuerzahlung, die neben den Erträgen nur durch einen Eingriff in die Vermögenssubstanz aufgebracht werden kann, ist als konfiskatorische Belastung zu bezeichnen.

Das Bundesverfassungsgericht fordert, dass alle Vermögensarten zum Verkehrswert zu bewerten sind. Der damit verbundene Erhebungsaufwand ist immens und spielt in der immer wieder aufflammenden Debatte eine viel zu geringe Rolle. Die Aufgabe der Bewertung würde wiederum den Bürgern auferlegt, was zu mehr Bürokratie und höheren Kosten bei den Steuerzahlern führe.

Falls die Vermögensteuer kommt, werden Familienunternehmen darauf reagieren müssen. Bei derart einschneidenden Verschlechterungen der steuerlichen Bedingungen sind aus Sicht der Familienunternehmen folgende Effekte absehbar:

  • Die Unternehmen müssten Kosten und Investitionen senken, um den steigenden Steueraufwand zu tragen.
  • Die Unternehmen bzw. Unternehmer könnten die Ausschüttungen erhöhen, was zu Lasten der im Unternehmen reinvestierten Gewinne geht. In Familienunternehmen verbleiben große Teile des Gewinns oder sogar der vollständige Gewinn im Unternehmen, um damit künftiges Wachstum zu finanzieren. Dies würde erschwert.
  • Die Unternehmen könnten ins Ausland abwandern, um die Steuerlast zu senken. Ausländische Unternehmen, die an ihren Standorten keiner Vermögensbesteuerung unterliegen, könnten Geschäftsfelder von deutschen Unternehmen übernehmen und an ihre Standorte ziehen.

Alle diese Optionen gehen zu Lasten von Investitionskraft, Arbeitsplätzen und Standorten. Mit der Einführung der Vermögensteuer würden kaum zu überwindende Hürden für neue Investitionen errichtet.

Standortbelastungen verringern

Für mittelgroße Industriebetriebe ergibt sich laut „Länderindex Familienunternehmen“ 2021 folgendes Bild: Die günstigsten Strompreise finden Familienunternehmen in Schweden, den USA, Dänemark und Finnland vor. In den USA liegt der Preis bei weniger als sieben Cent je Kilowattstunde. Deutschland befindet sich auf dem viertletzten Platz mit einem Strompreis, der mehr als doppelt so hoch liegt wie in Ländern mit den niedrigsten Stromkosten. Dies ist für eine stark von der Industrie geprägte Volkswirtschaft problematisch. Die Bundesregierung hat mit dem Konjunkturpaket einen weiteren Anstieg bei der EEG-Umlage bis 2022 verhindert. Im übernächsten Jahr droht aber eine erneute Verteuerung, weil die Deckelung wegfällt. Wir benötigen eine grundlegende Reform der EEG-Förderung.

Laut „Länderindex Familienunternehmen“ 2021 rangiert Deutschland bei der Höhe der Arbeitskosten auf dem viertletzten Platz (von untersuchten 21 Industrieländern). Die nächste Bundesregierung sollte deshalb Maßnahmen unterlassen, die zu einer weiteren Erhöhung der Arbeitskosten führen. Verteuerungen drohen vor allem bei den Lohnnebenkosten. Durch die Pandemie sind die Ausgaben der Sozialversicherungen stark gestiegen. Wichtig ist deshalb die nachhaltige Deckelung der Sozialbeiträge. Die Deckelung von 40 Prozent, die bis 2021 gilt, sollte dauerhaft fortgeschrieben werden.

Handel fördern, Abkommen nicht überfrachten

Der Erfolg der großen Familienunternehmen beruht auf deren internationaler Ausrichtung. Deutschland profitiert als Exportland in besonderer Weise vom freien Welthandel. Doch der ungehinderte Austausch von Waren und Dienstleistungen wird durch den zunehmenden Protektionismus behindert. In Deutschland und der EU ist die Entwicklung zu beobachten, dass Freihandelsabkommen mit umwelt-, sozialpolitischen und anderen Zielen überfrachtet werden. Die EU war in der Vergangenheit Vorreiter beim Abschluss neuer Freihandelsabkommen. Der Abschluss neuer und die Vertiefung bestehender Freihandelsabkommen sind der beste Weg, um handelspolitischen Unsicherheiten entgegenzuwirken. Untersuchungen belegen, dass die modernen Freihandelsabkommen, wie jenes, das seit 2011 mit Südkorea besteht, nicht nur den Handel stark beleben, sondern auch umwelt- und sozialpolitische Vorteile bringen. Wichtig ist, dass Freihandelsabkommen nicht mit Zielen überladen werden, die nichts mit Handel zu tun haben. Es wäre kontraproduktiv, wenn künftige Freihandelsabkommen in die Sozialpolitik, die Lohnpolitik oder in die lokale Umweltpolitik der Handelspartner zu stark eingreifen. Dies schmälerte die ökonomischen Vorteile, die die Partner aus dem Abkommen erzielen. Außerdem würde dies die Anreize für Drittstaaten verringern, die solchen Abkommen beitreten möchten. Für die EU steht auch die Glaubwürdigkeit auf dem Spiel, wenn vereinbarte Abkommen wie zum Beispiel der Vertrag mit den Mercosur-Staaten und das Handelsabkommen Ceta mit Kanada nicht ratifiziert würden. 

Weitere Informationen

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Länderindex Familienunternehmen

8. Auflage

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Die Widerstandsfähigkeit der deutschen Wirtschaft in der Corona-Pandemie

Jahresmonitor 2020 der Stiftung Familienunternehmen

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Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Familienunternehmen

5. Auflage

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Gesetzesfolgen für Familienunternehmen abschätzen

Ein Familienunternehmen-Test für Deutschland und die EU

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Der Beitrag der Familienunternehmen zum Steueraufkommen in Deutschland

Entwicklung der Steuern von Einkommen und Ertrag

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Die Entwicklung der Vermögensteuer im internationalen Vergleich

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Jahresheft des Wissenschaftlichen Beirats der Stiftung Familienunternehmen

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Untersuchung zur Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands

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Kontakt

Roland Franke

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E-Mail: franke(at)familienunternehmen-politik.de

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