Roland Pichler
Haus des Familienunternehmens
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Die SPD will Chancen gleicher verteilen. Auch wenn sie „große Vermögen“ stärker besteuert, werden dadurch keinen neuen Chancen eröffnet. Darauf müsste es aber ankommen. Wer mehr Chancen will, der sollte sich darauf konzentrieren, zusätzliche Chancen zu kreieren, ohne dabei bestehende Chancen zu zerstören. Konkret würde das bedeuten, Eigentumsbildung am unteren Ende der Vermögensverteilung zu fördern, anstatt produktives Vermögen zu vernichten.
Ein Steuerkonzept ohne Angabe von Steuersätzen ist eine Mogelpackung. Zudem verwischt die SPD bewusst das Hauptproblem der Erbschaftsteuer. Eine Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen schadet nicht nur den Unternehmen schlechthin, sondern unserer Volkswirtschaft insgesamt.
Unterschiedslos von großen Vermögen zu sprechen, blendet das Problem der für Betriebsvermögen schädlichen Erbschaftssteuer aus. Familienunternehmen sind ein wesentlicher Teil der deutschen Wirtschaft. Sie schaffen Arbeitsplätze und sorgen für Wohlstand auch in ländlichen Bereichen. Es gibt sie in allen Größen, die größeren unter ihnen stehen im internationalen Wettbewerb. Wer sie belastet, der behindert sie im Wettbewerb, schadet den dort beschäftigten Arbeitnehmern und der Volkswirtschaft insgesamt. Wenn weniger erwirtschaftet wird, wird es auch weniger zu verteilen geben.
Die Erbschaftsteuer wird von der SPD zu Unrecht als fiskalischer Heilsbringer stilisiert. Circa 1 % der Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte stammen aus der Erbschaftsteuer.
Von geschätzt 400 Milliarden €, die alljährlich vererbt werden, werden nur wenig mehr als 100 Milliarden veranlagt. Die Diskrepanz ergibt sich aus den allgemeinen Freibeträgen, die die SPD erhöhen möchte. Eine weitere Erhöhung der Freibeträge würde das Aufkommen der Erbschaftsteuer sinken lassen. Diese Absenkung würde durch die beabsichtigte stärkere Besteuerung von Betriebsvermögen zwar teilweise kompensiert, der wirtschaftliche Schaden, der in den Familienunternehmen entstünde, würde jedoch zu Einnahmeverlusten bei anderen Steuerarten führen. Per Saldo dürften die öffentlichen Haushalte damit schlechter stehen als derzeit.
Notwendig wäre eine andere Politik: die vollständige Entlastung von Betriebsvermögen, gegebenenfalls kombiniert mit einer vollständigen Abschaffung der Erbschaftsteuer würde Deutschland zu größerer Prosperität und zu höheren Einnahmen für die öffentlichen Haushalte verhelfen.
Zudem ist es unverständlich, warum bei Gesamteinnahmen von 1 Billion € in den öffentlichen Haushalten ausgerechnet Geld für die Bildung fehlt.
Die SPD glaubt, es reiche, Unternehmen zu verschonen, deren Wert bis zu fünf Millionen Euro beträgt. Fünf Millionen € sind für Otto Normalverbraucher viel Geld. Ein Unternehmen, das „nur“ fünf Millionen Euro wert ist, ist in unserer globalisierten Welt eher klein. Noch hat Deutschland Unternehmen, darunter auch viele Familienunternehmen, die es noch schaffen, im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Das sichert in Deutschland Arbeitsplätze bis ins letzte Dorf, sorgt für Wohlstand und härtet gegen Populismus ab. Wer mittlere und große Unternehmen diskreditiert, sobald sie in Familienhand sind, der zielt sehenden Auges darauf ab, Deutschlands Position im internationalen Wettbewerb nachhaltig zu schädigen und damit insbesondere all denen zu schaden, die in diesen Unternehmen ihren Lebensunterhalt verdienen.
Die Unternehmensnachfolge ist zu jeder Zeit ein schwieriges Unterfangen. Wenn der Gesetzgeber den Status Quo der Erbschaftsteuer verschlechtert, werden noch mehr Unternehmen ohne Nachfolger bleiben.
Die von der SPD in Aussicht gestellte Stundung, zu deren Konditionen sie sich ebensowenig äußert wie zum Tarifverlauf, also dem letztlich anzuwendenden Steuersatz, wird den Unternehmen nicht helfen. „Stundung“ bedeutet hier, dass die zu zahlende Steuer über zwanzig Jahre gezahlt wird und nicht auf einmal. Die Belastung würde damit jedoch nicht verschwinden. Der Erbe wäre gezwungen, dem Unternehmen die notwendigen Gelder tatsächlich zu entziehen. Damit entstünden mehrere Problemfelder:
In dem Fall, dass das Unternehmen im Stundungszeitraum insolvent wird, besteht die Steuerschuld des Erben gleichwohl weiter. Daraus ergibt sich für Unternehmenserben de facto eine Durchbrechung jeglicher Haftungsbeschränkung, die zu untragbaren Ergebnissen führt.

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