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Transparenzregister: Wer Einsicht nimmt, muss sein Interesse belegen
Der Bundestag berät das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz. Es regelt neu, wer Daten über die Eigentümer von Unternehmen im Transparenzregister einsehen darf. Die Stiftung Familienunternehmen und Politik legt 14 Änderungsvorschläge vor. Sie sollen Unternehmerfamilien besser vor Kriminalität schützen und den Aufwand in der Registerpraxis senken.